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Was tun ...
wenn Beamte unhöflich und selbstherrlich sind, Befugnisse missbrauchen, ohne triftigen Grund Anträge ablehnen, Akten verschlampen, Abläufe verzögern, Vorschriften eigenmächtig auslegen?
Die PASS bietet hiermit Erste Hilfe bei Behördenwillkür mit detaillierten Hinweisen auf erfolgversprechende rechtliche Schritte in Konfliktfällen mit Behörden - und damit es vielleicht gar nicht erst zum Streit kommt, präventiv ein paar wichtige Ratschläge für den "richtigen" Umgang mit Beamten.
Regel Nr. 1: Suche Sie den für Sie zuständigen Sachbearbeiter stets persönlich auf!
Regel Nr. 2: Bloß keine Schwellenangst! Wenn Sie Ihrem zuständigen Beamten endlich gegenübersitzen, legen Sie Ihr anliegen sachlich und ohne große Umschweife dar. Treten Sie dabei freundlich, aber bestimmt auf. Machen Sie sich vor allem klar, dass Sie kein Bittsteller sind, sondern etwas in anspruch nehmen, das Ihnen von Gesetzes wegen zusteht, beziehungsweise, dass Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen. Beamte werden auch als "Staatsdiener" bezeichnet. Doch der "Staat", das sind wir schließlich alle, und unter anderem finanzieren wir mit unseren Steuergeldern die Beamtengehälter. Deren Empfänger sind somit dem Dienst an uns Bürgern und Bürgerinnen verpflichtet.
Regel Nr. 3: Seien Sie sich Ihrer Rechte bewußt! Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter, welche Formulare für Ihre Angelegenheit auszufüllen sind. Lassen Sie sich möglichst gleich alle erforderlichen Vordrucke von ihm mitgeben oder eventuell an Ort und Stelle beim Ausfülln helfen. Bitten Sie ihn gegebenenfalls um ein Merkblatt beziehungsweise eine Erläuterung für das Ausfüllen und auch über die anzuwendenden Gesetze. Machen Sie sich unbedingt Notizen darüber, welche Belege Sie beibringen müssen, und fragen Sie auch nach der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer Ihrer Angelgenheit.
Regel Nr. 4: Lassen Sie sich mündliche Zusagen eines Beamten stets schriftlich bestätigen, denn für einfache mündliche Zusagen werden Sie in der Regel in einem eventuellen späteren Rechtsstreit keinen Zeugen haben.
Regel Nr. 5: Sollten Sie längere Zeit (etwa vier Wochen) von der Behörde keine Nachricht erhalten haben, machen Sie unbedingt ein Sachstandsanfrage, natürlich am besten wieder persönlich. Der Sachbearbeiter muss Ihnen dann Rede und Antwort stehen, warum Ihre Angelegenheit noch nicht abschließend bearbeitet wurde. Besonders wichtig daher: Regelmäßige Sachstandsanfragen !
Wenn Sie diese fünf Grundregeln im Umgang mit Beamten beherzigen, wird Ihnen der nächste Behördengang bestimmt leichter fallen, und Sie werden sich dem "Verwaltungsapparat" gegenüber nicht mehr so klein und hilflos vorkommen: Vergessen Sie aber auch eines nicht: Beamte sind auch nur Menschen. Manchmal hat ein Beamter nur einen schlechten Tag. Mit den hier beschriebenen fünf Grundregeln im Umgang mit Amtspersonen verhalten Sie sich auf alle Fälle korrekt. Was Sie tun können, falls es dennoch zu Konflikten kommt, dass erfahren Sie dann als Mitglied bei der PASS - Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen.
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