PASS Partei d. Arbeitswilligen u. Sozial Schwachen

Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 17.09.2006

Korruption in Justiz und Verwaltung

Unter wissenschaftlicher und juristischer Leitung befasst sich die PASS – Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen derzeit im politischen Wahlkampf mit Korruption in Wirtschaft, Politik, Justiz und Verwaltung. Zu dieser Thematik wurden mehrere Wahlwerbespotts zur Abgeordnetenhauswahl von Berlin am 17.09.2006 produziert.

Die Beschuldigten in den Wahlwerbespotts haben mithilfe des Landgerichts Berlin heimtückisch und durch falschen Vortrag vor Gericht die weitere Veröffentlichung des Wahlwerbespotts ohne mündliche Verhandlung verbieten lassen.

Falscher Vortrag vor Gericht ist nach der Vorschrift des § 138 ZPO verboten und nach der Vorschrift des § 263 StGB strafbar. Darüber hinaus stellt der Beschluss des Landgerichts Berlin eine Wählernötigung dar. Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder duch sonsitgen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonderes schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Wie Marionetten haben die Richter am Landgericht Berlin sich benutzen lassen. Deutlich und für Jedermann sichtbar in dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 09.08.2006 ist der Straftatbestand des § 108 StGB erfüllt. Vermutlich wollen hier einige Mitglieder der Staatsparteien durch Amtsmißbrauch im öffentlichen Dienst den wirklichen Volksparteien, wie der PASS - Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen, die Geldmittel für die Öffentlichkeitesarbeit im Wahlkampf zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin entziehen.

Landgericht Berlin - Beschluss v. 09.08.2006



Landgericht Berlin - Richterl. Hinw. v. 23.08.2006

Am 24.08.2006 erreichte uns zu unserem Rechtsmittel vom 18.08.2006 gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 08.09.2006 der nachfolgend auf den 22.08.06 rückdatierte richterliche Hinweis zur Vorschrift des § 78 ZPO.

Wir meinen, dass die in der Vorschrift des § 78 ZPO übernommene Regelung zur Postulationsfähigkeit aus der Zeit des Nationalsozialismus die planmäßige Verweigerung von rechtlichem Gehör vor dem Landgericht Berlin darstellt. Dies glauben wir schon deshalb, weil der richterliche Hinweis uns erst am letzten Tag der Beschwerdefrist bekannt gemacht worden ist.



Landgericht Berlin - Beschluss v. 21.08.2006



Obwohl die PASS - Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen fristgerecht bis zum 24.08.2006 ein Rechtsmittel gegen den Beschluss vom 08.09.2006 eingelegt hat, mußte das Landgericht Berlin noch vor Ablauf der Beschwerdefrist eine Kostenentscheidung treffen.

Wir meinen: Noch deutlicher für die Öffentlichkeit kann die Wahlbehinderung durch Mitgliedern der Staatsparteien gegenüber einer kleinen Volkspartei vor dem 17.09.2006 nicht mehr werden. Das Unrecht kommt über den Gesetzesweg. Nicht jedes rechtmäßige Handeln ist auch ein legales Handeln !!!

Die PASS - Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen kämpft weiter gegen die Ungleichheit, des Zweiklassensystems, gegen Richter und Verwaltungsbeamte, die trotz anderslautender Gebote des Grundgesetzes die Ungleichheit bestehen lassen. Sie kämpft gegen Gruppeninteressen, die trotz der immer wieder herausgestellten Geldknappheit des Staates es verstehen ihre Privilegien zu sichern, sowie gegen Postenwirtschaft und Proporzmentalität und gegen die Zahlungen von Beamtenpensionen und Renten, die den Grundbedarf eines Menschen maßlos übersteigen. Die so eingesparten Gelder sollen den wirklich Bedürftigen zu Gute kommen.

Wir, die PASS - Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen kämpft für Gerechtigkeit und damit gegen Korruption jeglicher Art, die auch die Verbreitung unserer politischen Bekenntnisse durch die Gerichte verhindert. Wir haben daher 100.000 Flugblätter zur Thematik "Korruption in Wirtschaft, Politik, Justiz und Verwaltung" drucken und lassen, die auch über den Wahltermin zum Abgeordnetenhaus von Berlin am 17.09.2006 hinaus verteilen werden. Korruption in Wirtschaft, Politik, Justiz und Verwaltung geht zu Lasten der Allgemeinheit und betrifft Jedermann.

Im Übrigen weisen wir darauf hin: Die Wahlwerbespotts zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin am 17.09.2006 gelangten über das Internet mehr als 6000mal bis zu deren Verbot durch das Landgericht Berlin in die Öffentlichkeit. Die PASS - Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen hat keinen weiteren Einfluss auf die Verbreitung der verbotenen Wahlwerbespotts.