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Ein Gericht ist ein Organ, dem Rechtsprechung obliegt, d.h. das die Entscheidung darüber trifft, was bei bestimmten konkreten Sachverhalten rechtens ist. Die Gerichte sind in der Regel staatlich; daneben gibt es private Gerichte (Schiedsgericht). Die staatlichen Gerichte sind nach den Gerichtsbarkeiten aufgeteilt (Verfassungsgerichtesbarkeit, ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Disziplinargerichtsbarkeit, Ehrengerichtsbarkeit). Bei dem Begriff Gericht unterscheidet man das Gericht als organisierte Behörde (z.B. Landgericht, Amtsgericht, Verwaltungsgericht) und das Gericht als Spruchkörper (z.B. Schwurgericht, Zivilkammer, Einzelrichter). Notwendig ist jedes Gericht mit mindestens einem Richter besetzt; neben Berufsrichtern werden häufig auch ehrenamtliche Richter tätig.