PASS Partei d. Arbeitswilligen u. Sozial Schwachen

Landesbehörden ...

... sind in Deutschland Behörden, die Aufgaben eines Bundeslandes durchführen.
Landesbehörden lassen sich in eine Hierarchie unterteilen:Oberste Landesbehörden
Oberste Landesbehörden sind Behörden, denen keine andere Behörde übergeordnet ist, die aber über einen weiteren nachgeordneten Verwaltungsunterbau verfügen. Sie sind landesweit zuständig. Oberste Landesbehörden sind in der Regel ausschließlich die Landesministerien und der Rechnungshof. Landesoberbehörden
Obere Landesbehörden sind landesweit zuständige Behörden, die unmittelbar einer obersten Landesbehörde nachgeordnet sind und keinen nachgeordneten Verwaltungsunterbau haben.
Abweichend davon können Landesoberbehörden in Schleswig-Holstein untere Landesbehörden nachgeordnet sein. Beispiel für obere Landesbehörden sind die Landeskriminalämter. Landesmittelbehörden
Mittlere Landesbehörden unterstehen unmittelbar einer obersten Landesbehörde und verfügen über einen eigenen Verwaltungsunterbau. Sie sind meist regional zuständig (z. B. Bezirksregierungen). Untere Landesbehörden
Untere Landesbehörden sind entweder den mittleren Landesbehörden nachgeordnet (dreistufiger Verwaltungsaufbau), oder unterstehen direkt einer obersten (in Schleswig-Holstein auch einer oberen) Landesbehörde (zweistufiger Verwaltungsaufbau). Sie sind lokal zuständig. Untere Landesbehörden sind z. B. Kreispolizeibehörden.